Wandervogel

Deutschland

Dr. med. Ferdinand Oeter

Farben der DHG Westmark

Plädoyer für einen starken Sozialstaat auf solider Basis

 

"In Deutschland leben unter der Herrschaft desselben Bedürfnisses nebeneinander zwei Völker. Entsprechend den beiden Völkern gibt es zwei Lebenshaltungen, zwei beherrschende Prinzipien, Überfluß oder Mangel... Es sind die Kinderarmen, die sich mit ihrem Lohn viele Annehmlichkeiten leisten können und die Kinderreichen, die sich in der Bedürfnisbefriedigung weitgehend einschränken müssen."

Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, herausgegeben von Erwin v. Beckerath u. zwölf weiteren führenden Sozialwissenschaftlern. Fünfter Band, Stichwort Haushalt von Charlotte v. Reichenau

 

Der Bundestagswahlkampf hat erneut gezeigt, wie kontrovers die Vorstellungen der Politiker über die immer dringender werdende Reform des deutschen Sozialstaates und besonders des Rentensystems sind. Eine Einigung auf einen gemeinsamen Nenner erscheint ferner denn je, wenn man einmal davon absieht, daß nahezu alle, die sich an der Diskussion beteiligen, den sog. "demographischen Faktor" als das Generalproblem betrachten, das ein "weiter so wie bisher" unmöglich mache.

Dieser Begriff umschreibt zwei ganz unterschiedliche Prozesse, nämlich einerseits die dem medizinischen Fortschritt zu verdankende Verlängerung der Lebenserwartung, und andererseits den ohne die "Pille" nicht denkbaren Rückgang der Geburtenzahlen. Beide Prozesse implizieren eine ständig steigende Alterslast, was angeblich dazu führen müsse, daß die Altersversorgung bzw. das Rentensystem demnächst unfinanzierbar werden würden. Dem muß jedoch entgegengehalten werden, daß die enormen Produktivitätssteigerungen unseres Wirtschaftssystems, die dank der menschlichen Erfindungskraft auch in Zukunft immer weiter gehen werden, die Voraussetzungen dafür schaffen werden, daß sich auch die aus der Verlängerung der Lebenserwartung resultierende Erhöhung der Lasten mehr oder weniger spielend durch geringfügige Änderungen der Rentenformel auffangen lassen wird.

Völlig anders verhält es sich mit der aus dem Geburtenrückgang resultierenden Verteilung der Alterslast.

Wie allgemein bekannt, werden seit der 1957 erfolgten Umstellung der Rentenfinanzierung vom "Kapitaldeckungsverfahren" auf "Umlageverfahren"" die "Beiträge" der Aktiven nicht mehr für die eigene Rente angespart, sondern sofort wieder für die laufenden Renten ausgegeben.

Dieses System impliziert also, daß die heutigen Beitragszahler nicht nur für die Renten ihrer Eltern, sondern mangels Masse auch für die Renten der Kinderlosen und für die Hälfte der Renten der Ein-Kind-Rentner aufkommen müssen. Da Dank der Pille mittlerweile über 25% der Bevölkerung kinderlos bleiben und rund 25% nur ein Kind aufziehen, verschlingen, die Renten dieser beiden Gruppen über 40% des Betrages, der von den inzwischen ins Erwerbsleben eingetretenen "Kindern anderer Leute".an die Rentenkassen abgeführt wird. Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, daß Eltern schon wegen ihrer geringeren Flexibiltät auf dem Arbeitsmarkt weniger als Kinderlose verdienen und dementsprechen auch geringere Renten erzielen. Demzufolge könnte schon heute die Hälfte aller Rentenleistungen Rentnern mit weniger als zwei Kindern zugute kommen, was allerdings mangels geeigneter statistischer Daten bisher nicht bis ins einzelne verifiziert werden kann.

Immerhin ist aber nach sorgfältigen Berechnungen führender Institute und Experten eindeutig bewiesen, daß im heutigen Rentensystem die Gruppe der Rentner, die keine oder nur ein Kind haben, von den Familien mit zwei und mehr Kindern Jahr für Jahr mit einem zwischen 150 und 180 Milliarden DM liegenden Betrag alimentiert wird.(1)

Das hat zur Folge, daß in unserem Land generell Familien mit mehreren Kindern immer ärmer und Kinderlose immer reicher werden, und zwar gleichgültig, welcher sozialen Leistungsschicht sie angehören. Besonders hart werden davon allerdings die Angehörigen der unteren Mittelschicht getroffen, was auch erklärt, weshalb der Anteil der unter der Armutsgrenze lebenden Kinder in den letzten Jahren rapide angestiegen ist.

Kinder gehören somit in der heutigen deutschen Gesellschaft zu den größten Armutsrisiken, weshalb man auch niemand verübeln kann, wenn er nicht bereit ist, sich einem solchen Risiko auszusetzen, solange Staat und Gesellschaft nicht bereit sind, zwischen den guten Lebenschancen der Kinderlosen und den schlechten Lebenschancen der Familien mit Kindern einen gerechten Ausgleich herzustellen.

Ein anderer Blickwinkel

In diesem Zusammenhang hat Oswald von Nell-Breuning(2) einmal von einem "gründlich verkorksten" Altersversorgungssystem gesprochen. Wörtlich erklärte er: "Diejenigen, die heute Beiträge zahlen, empfangen ja nicht ihre Beiträge zurück, wenn sie alt geworden sind. Durch ihre Beiträge haben sie nicht die Rente erdient, wenn sie alt geworden sind, sondern durch sie haben sie erstattet, was die Generation zuvor ihnen gegeben hat. Damit sind sie quitt. Die Rente, die sie selbst beziehen wollen, die erdienen sie sich durch die Aufzucht des Nachwuchses. Wer nichts dazu beiträgt, ist in einem ungeheuren Manko. Wer viel dazu beiträgt, der hat vielleicht so viel geleistet, daß er nicht nur keinen Beitrag mehr zu zahlen braucht, sondern daß ihm noch was herauszuzahlen wäre. Eine solche Gestaltung würde bei jeder Altersstruktur der Bevölkerung funktionieren. Etwas anderes zu versprechen, ist ein Widersinn."

Eine Möglichkeit, die Lage der Familien zu verbessern, sah Nell-Breuning in meinem kurz zuvor in die Debatte geworfenen Vorschlag, die Beiträge zur Rentenversicherung entsprechend anzuheben und je Kind so weit zu senken, daß Familien mit vier und mehr Kindern überhaupt keine Beiträge mehr zu zahlen hätten.(3)

Wolfgang Schäuble (4) hat unlängst diesen Vorschlag wieder aus der Schublade geholt, doch während von Nell-Breuning damals lediglich ignoriert wurde, kam es diesmal zu heftigsten Protesten, das heißt, die Chance, daß sich auf diesem Wege etwas wird bewegen lassen, muß wohl auch für alle Zukunft begraben werden. Denn die Gremien der gesetzlichen Rentenversicherung und mit ihnen die meisten Politiker beharren nach wie vor auf dem Standpunkt, daß ein Ausgleich der unterschiedlichen Belastung nicht in das Rentensystem gehöre, sondern in den sogenannten "Familienlastenausgleich", der wiederum nur über das Steuersystem abgewickelt werden könne.

Man wird also mit dieser Auffassung leben müssen, wenn auch vieles dafür spricht, daß die GRV bei einigermaßen gutem Willen erheblich mehr als bisher für Familien und Kinder tun könnte.

Ein vergessener Vorschlag

Nun gibt es in der Tat ein auf höchster Ebene erarbeitetes umfassendes Programm für die Lösung des hier zur Rede stehenden Problems, das im Rahmen eines auf die dauerhafte Sanierung und Stabilisierung des Sozialstaates abzielenden umfassenden Gutachtens veröffentlicht wurde und das heute noch genau so aktuell ist wie am Tage seiner Veröffentlichung. Es findet sich im "Bericht des Arbeitsausschusses für die Große Steuerreform"(5)

Dieser Ausschuß war durch Beschluß des Finanzausschusses des Bundesrats ins Leben gerufen worden mit der Aufgabe, sich unter Leitung des damaligen Staatsministers der Finanzen in Hessen und späteren Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank Dr. Heinrich Troeger ein Bild über die Möglichkeiten und Grenzen einer "Großen Steuerreform" zu machen und entsprechende Vorschläge zu entwickeln.

Auf Seite 23 dieses 156 DINA4 Druckseiten umfassenden Berichtes heißt es:

"Kommen aber die Aufwendungen für die Heranbildung der künftigen Generation allen, also auch den Unverheiraten und den Kinderlosen ohne eine entsprechende Gegenleistung zugute, so wird man zugeben müssen, daß die Aufwendungen für die Altersversicherung in höchstem Maß ungleich verteilt sind. Die derzeitigen Steuerermäßigungen bei den direkten Steuern ändern an diesem Bild so gut wie nichts...

Der Deklassierung der Familie mit Kindern steht ein Kaufkraftüberhang bei den Ledigen, den Kinderlosen und auch bei den Familien mit nur einem Kind gegenüber. Die zwangsläufig in den Luxuskonsum einströmende Kaufkraftsteigerung derjenigen, die für weniger als zwei Kinder zu sorgen haben, sollte durch wohlabgewogene Familienausgleichsabgaben abgefangen werden. Das Aufkommen an Familienausgleichsabgaben sollte dazu verwandt werden, die Defizite der Altersversicherungen zu decken sowie so lange Kinderbeihilfen zu zahlen, als nicht ein voller Ausgleich der Familienlasten über die Einkommensteuer und Familienlastenausgleichsabgaben möglich ist."

Die Einführung einer solchen Abgabe wäre für den Gesetzgeber völlig unproblematisch. Gleiches gilt auch für die technische Abwicklung, weil sie einfach als Zuschlag zur Einkommen-/Lohnsteuer erfolgen könnte. Mit der Erhebung einer sachgerecht bemessenen Familienlasten-Ausgleichsabgabe, die nur von denen erhoben wird, die weniger als zwei Kinder haben, stünde dann der Politik eine Manöwriermasse zur Verfügung, die es erlaubt, den Sozialstaat krisenfest und gleichzeitig erheblich einfacher, übersichtlicher und billiger zu machen und damit dem Ruf nach dem "schlanken Staat" Nachdruck zu verleihen.

Das ergibt sich daraus, daß den Finanzämtern alle erforderlichen Unterlagen bereits heute zur Verfügung stehen und allenfalls ein paar Minuten für die Festsetzung des erhöhten Endbetrags benötigt werden würden.

Bei der Verwendung der eingehenden Mittel sollte besonderer Wert auf die Beseitigung aller Abgaben und Steuern gelegt werden, die die selbstverantwortliche Lebensführung des Bürgers beeinträchtigen, indem ihm mit der einen Hand Zuwendungen gemacht und mit der anderen Hand wieder aus der Tasche gezogen werden. Dies könnte am einfachsten durch eine kräftige Anhebung des steuerfreien Existenzminimums ("Grundfreibetrag") bewerkstelligt werden, das grundsätzlich in gleicher Höhe auch für Kinder gelten sollte. Denn den geringeren Kosten für Ernährung, Kleidung und Unterkunft der Kinder entspricht auf der anderen Seite ihr erhöhter Pflege-und Versorgungsbedarf, so daß ihre Lebensführung im Endergebnis genau so teuer wie die der Erwachsenen ist.

Für die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums würde bei einer einigermaßen sozialgerecht bemessenen Familienlasten-Ausgleichsabgabe nur ein relativ geringer Teil der Abgabe benötigt werden. Der Hauptteil würde somit für die Sanierung der GRV zur Verfügung stehen, wohin er auch gehört. Denn es handelt sich ja um bisher aufgrund eines "verkorksten Systems" (siehe oben v. Nell-Breuning) nicht gezahlte Beiträge, das heißt um nichts anderes als um das Schließen einer Gerechtigkeitslücke des bisherigen Systemes.

Vermutlich würde sich dann der heutige Beitragssatz zur GEV um mindestens ein Drittel senken lassen. Würde man sich darüber hinaus auch noch entschließen können, den Beitragsanteil der Arbeitgeber durch eine Wertschöpfungsabgabe der Betriebe zu ersetzen, so würden sich die Lohnnebenkosten in einem Umfang senken lassen, wie es bisher nicht für möglich gehalten und m. W. auch noch niemals ins Gespräch gebracht worden ist.

Letztendlich würde damit allen Behauptungen über eine angeblich drohende Unfinanzierbarkeit des Sozialstaates der Boden entzogen werden. Als nachgeordnete Aufgabe bliebe nur noch die Glättung einiger kleinerer Unebenheiten, der sich der Gesetzgeber in aller Ruhe zuwenden könnte

Fußnoten::

1. Heinz Lampert, Krise und Reform des Sozialstaates, Frankfurt etc 1997 Finanzwissenschaftliche Schriften. Bd. 82; Ferdinand Oeter, Grundgesetzwidrige Sozialtransfers, DEUTSCHE RENTEN VERSICHERUNG 4-5/91, S.342 ff.; Hans-Günter Krüsselberg, M. Auge, M Hilzenbecher, Verhaltenshypothesen und Familienzeitbudgets- Die Ansatzpunkte der "Neuen Haushaltsökonomik" für Familienpolitik, Band 182 Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit S. 21 (hochgerechnet), um nur einige wenige der zu dem Thema erschienenen Veröffentlichungen zu nennen

2. Oswald von Nell- Breuning, "Gründlich 'verkorkst'", auf einem Seniorenkongreß der CDU nach Ev. Sonnrtagsblatt für Bayern v. 31.8.80; ders. mit ausführlichen wissenschaftlichen Begründungen in: "Soziale Sicherheit? Zu Grundfragen der Sozialordnung aus christlicher Verantwortung" Herder 1979 passim

3. Ferdinand Oeter, Die Überwindung des Versorgungsstaates durch soziale Strukturpolitik, Ärztliche Mitteilungen Heft 8 v. 11. März 1956, S: 200 - 203 (203)

4. Wolfgang Schäuble, Tagespresse

5. Diskussionsbeiträge des Arbeitsausschusses für die GROSSE STEUERREFORM: Ein Bericht an den Finanzausschuß des Bundesrats, Herausgegeben von Dr. jur. Heinrich Troeger, Staatsminister der Finanzen in Hessen, Stuttgart 1954 S. 23

 

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